Stand: 01.01.2024 index.html Kanzlei Schnelle § Zweigstelle Münster

René Schneider Seminare
Fortbildung für Fachanwälte gemäß § 15 FAO

48143 Münster · Breul 16 · Telefon (02 51) 3 99 71 61 · Telefax (02 51) 3 99 71 62




Kanzlei Schnelle § Zweigstelle Münster
www.Schnelle-Verteidigung.de



... ...

 

"Recht und Freiheit"

Hermannsdenkmal bei Detmold,
Foto: lwl.org
Foto: lwl.org

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Hendrik Schnelle

Krumme Str. 26
32756 Detmold

Telefon (0 52 31)   9 44 09 94
Telefax (0 52 31)   9 44 09 93
Mobilfunk 01 76  62 96 30 97

Internet: www.Schnelle-Verteidigung.de/
E-Mail: Post@Schnelle-Verteidigung.de


Sprechstunden nach Vereinbarung

Interessenschwerpunkte:

Strafrecht und Strafverfahrensrecht
(auch Bußgeldverfahren, Nebenklagen
und Privatklagen, Zeugenbeistand)


*

Gerichtsstand.net
URL: https://gerichtsstand.net/

Orts- und Gerichtsdatenbank
URL: http://gerichtsverzeichnis.de/

Orts- und Gerichtsverzeichnis
URL: http://www.justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php

*

P r e s s e s a c h e n
und andere anonymisierte Fälle aus meiner Praxis

Besonders interessante Fälle aus meiner Praxis als Rechtsanwalt und Verteidiger: Als Anwalt bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur wenn die Presse über ein Verfahren berichtet, ist meine Tätigkeit für die Öffentlichkeit über das - im Einzelfall auch vereinbarte - Mitwirken nach außen wahrnehmbar.

Im folgenden finden Sie eine Auswahl von Veröffentlichungen über Verfahren, in denen ich mitgewirkt habe. Normalerweise bin ich jedoch bemüht, jedes Verfahren möglichst unauffällig über die Bühne zu bringen. Der Gang an die Öffentlichkeit kann aber auch vorteilhaft für den Mandanten sein, und muß deshalb von Fall zu Fall immer wieder neu überlegt werden.

*

2009

Vor dem Amtsgericht Detmold habe ich einen Sportschützen verteidigt, der im Laufe der Jahre ganz legal mehrere Kilogramm Schwarzpulver für Vorderladerwaffen einkaufte, aber nur wenig von diesem Pulver auch verschoß. Er lagerte das Pulver vorschriftswidrig in einem mit Brettern abgedeckten Erdloch im Schuppen seines Gartens, und wurde deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz [HTML] [PDF] angeklagt. Ich beantragte einen Freispruch, den ich wie folgt begründete:

Das Sprengstoffgesetz (nicht amtlich: SprengG) i. d. Fass. der Bek. vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723), gehört zu den sogenannten strafrechtlichen Nebengesetzen, weil es inhaltlich ganz überwiegend zum Verwaltungsrecht gehört, und nur in seinem VIII. Abschnitt (§§ 40 bis 43) einige Straf- und Bußgeldvorschriften enthält.

Bekanntlich ist nicht alles, was verboten ist, auch strafbar. Auch § 40 II Nr. 2 SprengG enthält eine Strafbarkeitslücke, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese Lücke vom Gesetzgeber so gewollt ist, oder als Regelungslücke - z. B. nach einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers - offen blieb und in Zukunft vielleicht geschlossen wird. Maßgeblich sind die folgenden Überlegungen.

Das SprengG enthält in seinem II. Abschnitt (§§ 7 bis 16) verwaltungsrechtliche Vorschriften, die den „Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; [...]“ regeln, es folgen der III. Abschnitt (§§ 17 bis 18) „Aufbewahrung“ und der IV. Abschnitt (§§ 19 bis 26) „Verantwortliche Personen und ihre Pflichten“. Erst der V. Abschnitt (§§ 27 bis 29) regelt den „Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich“. Der Einfachheit wegen bestimmt § 28 SprengG für den nicht gewerblichen Bereich: „(Anwendbare Vorschriften) Für den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen gelten die §§ 13, 15 Abs. 1, 3 und 6, § 16 Abs. 1 und 2, §§ 17, 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 22 Abs. 1 bis 4, §§ 23, 24 Abs. 1 und 2 Nr. 4 sowie § 26 Abs. 1 entsprechend. § 26 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass die dort vorgeschriebene Anzeige nur der zuständigen Behörde zu erstatten ist.“

Die Verweisung - auf § 17 SprengG - mag im Verwaltungsrecht genügen, im Strafrecht (§ 40 II Nr. 2 SprengG) kommt es aber darauf an, daß diese Vorschrift durch ihren klaren Wortlaut nur die ungenehmigte Lagerung „im gewerblichen Bereich“ unter Strafe stellt: „Ebenso wird bestraft, wer [...] 2. ein Lager ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder nach einer wesentlichen änderung ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 betreibt, [...].“

Warum das so ist, könnte allenfalls den Gesetzesmaterialien entnommen werden, falls es darauf ankäme. Immerhin ist es im wahrsten Sinne des Wortes ein großer Unterschied, ob im gewerblichen Bereich riesige Sprengstofflager (z. B. beim Hersteller, beim Händler, im Bergbau oder im Steinbruch) ungenehmigt oder unvorschriftsmäßig existieren, oder ob vergleichsweise kleinere Mengen im nicht gewerblichen - privaten - Bereich (z. B. beim Sportschützen) gelagert werden. Es kann aber nicht auf die Entstehungsgeschichte der - mehrfach geänderten - Strafvorschrift ankommen, da ihr Wortlaut klar und unmißverständlich nur die ungenehmigte Lagerung im gewerblichen Bereich (§ 17 I 1 Nr. 1 und Nr. 2 SprengG) unter Strafe stellt. Anderenfalls hätte der Gesetzgeber formulieren müssen: „Ebenso wird bestraft, wer [...] 2. ein Lager ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder nach einer wesentlichen Änderung ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - oder ein Lager ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 28 Satz 1 oder nach einer wesentlichen Änderung ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 28 Satz 1 - betreibt, [...].“

Es ist also der - beabsichtigte oder unbeabsichtigte - Wille des Gesetzgebers, im Strafrecht die ungenehmigte Lagerung im gewerblichen Bereich ausdrücklich mit Strafe zu bedrohen, und diese Strafandrohung für den nicht gewerblichen oder privaten Bereich zu unterlassen. Dabei kann im Strafrecht wegen des Analogieverbots die verwaltungsrechtliche Gleichbehandlung beider Bereiche nicht zur Schließung der Lücke herangezogen werden. Jede andere Meinung ist falsch, es gilt der Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz“ (§ 1 StGB).

Das Verfahren wurde daraufhin mit Einwilligung des Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO eingestellt.

Dieser "Umschwung in letzter Minute" ist außerordentlich ungewöhnlich, für die Rechtsfortbildung unbefriedigend, - aber von dem Mandanten so gewollt, und er ist deshalb zufrieden. Das ist die Hauptsache!

*

2010

Das Landgericht Dortmund hatte mich als Pflichtverteidiger für einen Angeklagten bestellt worden, dem schwere Straftaten aus dem "Rotlichtmilieu" vorgeworfen werden. Das Verfahren war vorerst auf fünf Hauptverhandlungstage im September und Oktober terminiert, dann wurden weitere fünf Verhandlungstage bis zum 9. November 2010 geplant. Am 21. Oktober 2010 endete das Verfahren vorzeitig mit einem "Deal". Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
So eine milde Strafe nenne ich einen "Quasi-Freispruch"!

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Neue Westfälische" vom 29.05.2010
"Lippische Landes-Zeitung" vom 29.05.2010
"Lippische Landes-Zeitung" vom 17.09.2010
"Lippische Landes-Zeitung" vom 22.10.2010

N a c h l e s e :
Der Fall "Tim K." in der Literatur:

«Treibjagd - Vom Cop zum Outlaw»
(von "Tim K.")
URL: http://www.stattverlag.de/buecher/treibjagd/

Aus der Werbung für das Buch:
"Der Autor sah und sieht sich noch immer einem Rachefeldzug der Polizei ausgesetzt. Deswegen saß er unschuldig sieben Monate in U-Haft, angeklagt wegen erpresserischen Menschenraubes, schweren Raubes, Raubes, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Zuhälterei, illegalen Waffenbesitzes, Drogenhandels und Geheimnisverrat. Dank einer objektiven Gerichtsbarkeit blieb nichts weiter als eine Körperverletzung übrig, also ein modifizierter Freispruch. [...]"
URL: http://www.stattverlag.de/buecher/treibjagd/

"Polizist und Freund eines Hells Angels erzählt"
"Hannoversche Allgemeine" vom 31.10.2011

"Aus Nasenbär soll Brummbär werden"
"Mindener Tageblatt" vom 05.12.2011

*

Nachtrag: Am 21.10.2013 schlossen der Autor und ein gegen ihn klagender Polizeiarzt einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamm.

*

Nachtrag: Am 24.06.2015 erschien die Fortsetzung ("Vergeltung - Rache verjährt nicht", Taschenbuch, 16,90 Euro) und am 08.06.2015 erschien die POLIZEI bei dem Autor, ganz früh am Morgen, kurz nach vier Uhr! - Zitate aus der "Bild"-Zeitung vom 10.07.2015, mit Fotos: "Der Grund: Tim K. ist ehemaliger SEK-Beamter und heute Rocker der Gruppierung „Brothers”, angeblich soll er eine scharfe Schusswaffe in seiner Wohnung haben. [...] Die Beamten rammten die Türen auf, fanden aber keine Waffe."

Und natürlich stürmte das "Elite"-SEK zuerst die falsche Wohnung,
"Lippische Landes-Zeitung" vom 15.07.2015

Das kommt leider immer wieder vor und sieht ungefähr so aus:
ZDF Reportage (2008) - "Mit der ganzen Tür ins Haus"

Berlin: Bei Fehleinsätzen rammte das SEK in fünf Jahren acht falsche Türen ein,
"Der Tagesspiegel", 28.11.2013

Sachsen-Anhalt: Viermal die falsche Wohnung gestürmt,
"Mitteldeutsche Zeitung", 21.02.2014

Schleswig-Holstein: In fünf Jahren sechsmal die falsche Wohnung gestürmt,
"Der Landtag Schleswig-Holstein", Drucksache 18/1511 (2014)

Google: "Falsche Wohnung gestürmt",
Alle Meldungen!

Google/News: "Falsche Wohnung gestürmt",
Alle Nachrichten/News!

Weitere Informationen:

"Youtube" vom 14.07.2015

"Neue Westfälische" vom 15.07.2015
"Radio Bielefeld" vom 15.07.2015
"Radio Lippe" vom 15.07.2015
"WDR" vom 15.07.2015
"Westfalen-Blatt" vom 15.07.2015

"BILD" vom 16.07.2015
"FOCUS" vom 16.07.2015
"Lippische Landes-Zeitung" vom 16.07.2015
"Süddeutsche Zeitung" vom 17.07.2015

*

2011

Das Amtsgericht Detmold hat mich einem drogenabhängigen Gefangenen als Pflichtverteidiger beigeordnet. In dem Haftbefehl vom 26. Januar 2011 findet sich der bemerkenswerte Satz: "Er ist zudem heroinabhängig und nicht imstande, seinen Heroinbedarf auf legale Weise zu befriedigen." - Wie geht das denn, "Heroinbedarf auf legale Weise zu befriedigen"?

*

2011

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg prüft, ob die Geschäftsführung einer Bio-Gärtnerei in Bienenbüttel sich durch den Verkauf von EHEC-kontaminierten Sprossen wegen fahrlässiger Tötung, Vergiftung usw. schuldig gemacht haben könnte: "Ein Mann aus Münster hatte die Betreiber angezeigt. Er wolle damit erreichen, dass die Angelegenheit strafrechtlich überprüft wird, erklärt sein Anwalt, Hendrik Schnelle, NDR 1 Niedersachsen. Sein Mandant habe sich gewundert, dass bislang noch keine entsprechenden Ermittlungen aufgenommen wurden. Die Strafanzeige basiere vor allem auf Presseberichten, sagte ein Justizsprecher. Persönlich sei der Anzeigeerstatter nicht von der EHEC-Epidemie betroffen." (Quelle: "NDR 1 Niedersachsen" vom 14.06.2011)

*

2011

Das Amtsgericht Detmold sollte einen besonders kuriosen Fall entscheiden: Ein Mann kam aus dem Urlaub nach Hause - in eine vom Vermieter völlig leergeräumte Wohnung. Nach meinem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Vermieter endete der Streit schnell und gütlich durch einen Vergleich. Alle Beteiligten sind zufrieden.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 27.10.2011

*

2012

Das Landgericht Detmold hat in zweiter Instanz einen "Schalke 04"-Fan, der von mir verteidigt wurde, wegen erwiesener Notwehr vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Sein angebliches Opfer erwartet nun ein neues Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 21.01.2012

*

2012

Das Landgericht Detmold hat in zweiter Instanz gesehen, was die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht übersehen hatten: Ohne form- und fristwahrenden Strafantrag keine Anklage und keine Verurteilung. Das Verfahren war daher gemäß § 26a StPO wegen Vorliegen eines Verfahrenshindernisses unter Aufhebung des angefochtenen Urteils mit der Kostenfolge des § 467 StPO einzustellen.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 28.07.2012

*

2012

Das Landgericht Detmold hat in erster Instanz einen Räuber, der seine Tat bereut, mit Milde bedacht. "So was darf nie wieder passieren, ich schäme mich zutiefst und werde hart an mir arbeiten", sagte der Angeklagte, nachdem er sich bei dem Opfer entschuldigt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 22.09.2012

*

2013

Detmold: Streit zwischen Busfahrer und Fahrgast,
Zeugen gesucht!

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 04.06.2013

Nachtrag: Am 24.10.2013 hat das Amtsgericht Detmold die Angeklagte vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

*

2013

Das Amtsgericht Detmold verurteilte einen Schlänger zu einer Bewährungsstrafe wegen des Handels mit Amphetaminen. In einem weiteren Anklagepunkt wurde der Mann freigesprochen.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 24.07.2013

*

2013

Das Amtsgericht Papenburg hat mit Urteil vom 27.09.2013 einen jungen Mann vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

*

2014

Das Verwaltungsgericht Minden verhandelt über die Klage einer Denkmaleigentümerin gegen die Stadt Detmold.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 09.04.2014
"Lippische Landes-Zeitung" vom 10.04.2014
"Lippische Landes-Zeitung" vom 11.04.2014

*

2014

Das Amtsgericht Papenburg hat mit Urteil vom 28.05.2014 einen jungen Mann vom Vorwurf der "gemeinschädlichen Sachbeschädigung" (§ 304 StGB) freigesprochen.

*

2014

Das Amtsgericht Detmold verurteilte einen Handy-Dieb zu einer Bewährungsstrafe und einer Drogen-Therapie als Auflage.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 14.08.2014

*

2014

Das Amtsgericht Detmold vertagte ein Verfahren. Das Tötungsdelikt muß noch einmal verhandelt werden.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 26.11.2014

*

2015

Das Amtsgericht Detmold hat einen Unschuldigen nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 22.07.2015

*

2015

Das Amtsgericht Detmold hat einen Unschuldigen wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Lippische Landes-Zeitung" vom 26.11.2015

*

2020

5 Jahre sind vergangen, in denen ich über viele interessante Fälle nicht berichtet habe, aber dieses Video meines Mandanten nach unserem großen Sieg für den Rechtsstaat und gegen eine "Quotenmigrantin der SPD" will ich niemandem vorenthalten. — URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/TK_U-270220.mp4

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat einen Unschuldigen wegen seines Grundrechtes auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG vom Vorwurf der Beleidigung einer Berliner Staatssekretärin mit palästinensischer Abstammung freigesprochen.

Nachtrag: Fernseh-Interview vom 27. Februar 2020 — URL: http://www.Institut-fuer-Asylrecht.de/TK_U-270220_Interviews.mp4

*

2021

DER SCHWERINER STEINWURF-FALL

Das Amtsgericht Schwerin hatte zu entscheiden, ob ein Zeuge bei der Verfolgung eines Straftäters, den er festnehmen will, mit einem Stein einen "Warnwurf vor den Bug" abgeben darf. Entgegen seiner guten Absicht traf der Werfer den Läufer am Hinterkopf, weil dieser sozusagen in die ballistische Flugbahn des Steines hineinlief. Vgl. "Schweriner Volkszeitung" vom 02.09.2018

Pressespiegel, verantwortlich für den Inhalt ist der jeweilige Autor oder Redakteur:
"Norddeutsche Neueste Nachrichten" vom 25.05.2021 (PDF)
"Norddeutsche Neueste Nachrichten" vom 25.05.2021 (HTML)
"Schweriner Volkszeitung" vom 25.05.2021 (HTML)

Nachtrag: Das Landgericht Schwerin hat am 24. Januar 2022 den Angeklagten freigesprochen!

*

2021

IN BREMEN: FREISPRUCH FÜR "SCHWARZ-WEISS-ROT"

Das Amtsgericht Bremen hat am 28.06.2021 einen Betroffenen freigesprochen, der in Bremen eine schwarz-weiß-rote Flagge befestigt und sich damit fotografiert hatte.

*

2021

IN WARENDORF fühlt ein Stalking-Opfer sich von Polizei und Justiz allein gelassen:

Ein ausführlicher Zeitungsbericht ("Westfälische Nachrichten" vom 31. Juli 2021 - Warendorf).

*

2021

LANDGERICHT ANSBACH: FREISPRUCH für die frühere Bürgermeisterin von Leutershausen

Das Landgericht Ansbach hat am 05.10.2021 die Angeklagte vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.

Ein ausführlicher Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR).

*

2022

DER SCHWERINER STEINWURF-FALL (Berufung)

Das Landgericht Schwerin hat am 24. Januar 2022 den Angeklagten freigesprochen!

*

2022

DER DETMOLDER DENKMALSTREIT

In Detmold steht ein Denkmal,
und hier steht mehr dazu!

*

2022

IN MINDEN: FREISPRUCH ERSTER KLASSE
im "Gauleiterin der Herzen"-Fall

Das Amtsgericht Minden hat am 21.10.2022 einen Angeklagten freigesprochen, der die Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke scherzhaft als "Gauleiterin der Herzen" tituliert hatte. Auch von dem Vorwurf, "Versammlungsleiter" eines Spazierganges zum privaten Wohnhaus der Landrätin gewesen zu sein, wurde der Mann freigesprochen.

Vgl. dpa (von "Allgemeine Zeitung" bis "Westdeutsche Zeitung" usw.),
zum Beispiel: https://www.wz.de/nrw/corona-protest-in-minden-freispruch-nach-aufzug-vor-haus-von-politikerin_aid-78649119

02.11.2022, Nachtrag: Das Urteil ist rechtskräftig (d.h. unanfechtbar) geworden!

*

2023

*




Foto: lwl.org

H e i m a t k u n d e :

"Das Hermannsdenkmal als trigonometrischer Punkt 1. Ordnung"
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/druckschriften/fachdarstellungen/hermannsdenkmal.pdf

"Am Fuße des Hermannsdenkmales und in der wunderschönen Residenzstadt Detmold liegt die
Justizvollzugsanstalt Detmold."

URL: http://www.jva-detmold.nrw.de/

"Mein schönes, grosses Vogelhaus,
Es ist ganz nahe hier.
Viel Vögel flattern ein und aus,
Bekommen Freiquartier."

(Zitat aus: "Die Fledermaus" von Johann Strauß)

Detmold, Krumme Straße
(Sitz der Kanzlei Schnelle)

URL: http://www.stadtdetmold.de/511.0.html

Detmold, Krumme Straße
(mehrere Bilder)

URL: http://www.quermania.de/nordrhein-westfalen/detmold/detmold8.shtml



Detmold und die Welt:

Stadt Detmold
URL: http://www.stadtdetmold.de/

Kreis Lippe
URL: http://www.lippe.de/

Landesverband Lippe
URL: http://www.landesverband-lippe.de/

"Lippische Landes-Zeitung"
URL: http://www.lz.de/

Bezirksregierung Detmold
URL: http://http://www.brdt.nrw.de/

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
URL: http://www.lwl.org/

Internet-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen
URL: http://www.nrw.de/

Landesrecht NRW
URL: https://recht.nrw.de/

Rechtsprechung NRW
URL: http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php

Justizministerialblatt für das Land NRW
URL: http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jmbl/index.php

Justizverwaltungsvorschriften
URL: http://www.jvv.nrw.de/index.jsp

Justiz-online: Broschüren, Berechnungshilfen, Streitwertkatalog
URL: http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/index.php

Justiz-online: Formulare, Merkblätter usw.
URL: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/index.php

Justiz-online: Opferschutz
URL: http://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/index.php

Justiz-online: Verbraucherschutz
URL: http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/index.php

Internet-Portal des Bundes
URL: http://www.bund.de/

Das Portal "bund.de" ist eine Präsentation des Bundesverwaltungsamtes in Köln für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen als zentraler Zugang zu den elektronischen Leistungen und Informationsangeboten der Verwaltung im Internet.

Justizportal des Bundes und der Länder
URL: http://www.justiz.de/

Justizministerkonferenz
URL: http://www.justiz.de/justizministerkonferenz/index.php

EUROPA - Das Portal der Europäischen Union
URL: http://europa.eu/index_de.htm

UNITED NATIONS - Die Vereinten Nationen
URL: http://www.un.org/en/

[Die Sammlung wird fortgesetzt.]

*


Impressum und für Rechtsanwalt Schnelle gesetzlich vorgeschriebene Hinweise:

Rechtsanwalt Schnelle, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE205615877

Die gesetzliche Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt« wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO),
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Rechtsanwaltskammer Hamm oder online bei der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de/ unter »Berufsrecht« eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Neue Rabenstraße 15-19, 20354 Hamburg, Telefon (0 40) 41 24 - 0
http://www.signal-iduna.de/

disclaimer
... ...







Impressum · Datenschutz

Anbieter i. S. des TMG: René Schneider, USt-IdNr.: DE198574773
Verantwortlicher i. S. des TMG: René Schneider | Breul 16 | 48143 Münster,
Telefon (02 51) 3 99 71 61 | Telefax (02 51) 3 99 71 62 | E-Mail: Schneider@muenster.de

Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt externer Links.
URL: http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm






[...] »die Arbeit hält uns drei große Übel fern: Langeweile, Laster und Not.«
»Wir wollen arbeiten, ohne uns zu zergrübeln«, [...];
»das ist das einzige Mittel, das Dasein erträglich zu gestalten.«

V O L T A I R E
"Candid", Reclam 1971 Nr. 6549, Seite 104 und Seite 105




www.muenster-seminare.de

Unsere Dozenten Unsere Seminare

Anbieter und Verantwortlicher i. S. des TMG:
René Schneider | Breul 16 | 48143 Münster | Telefon (02 51) 3997161 | Telefax (0251) 3997162 | Schneider@muenster.de
© Copyright 2000-2024 by René Schneider, Germany